Schäfer Boardinghouse - Liegnitzer Straße 12, 82194 Gröbenzell | 08142 / 46 232 52

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)

des Schäfer Boardinghouse, Liegnitzerstr.12, 82194 Gröbenzell

Die nachfolgende AGB gibt Ihnen einen Überblick über die von unserem Haus angewandte Abwicklung – so wird Ihr Aufenthalt zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit verlaufen.

 

  1. Geltungsbereich
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Der Begriff „Zimmer“ ersetzt und umfasst folgende Begriffe: Appartement, Wohnung, Hotelzimmer
    • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss / -partner / Verjährung
    • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel in Form der Buchungsbestätigung und ggf. dem rechtzeitigen Eingang der vom Hotel geforderten Anzahlung zustande. Falls das zeitlich nicht möglich ist, wird der Vertrag durch Bereitstellung des Zimmers geschlossen. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt – wenn der Kunde dieser nach deren Erhalt nicht unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkarten-Nummer abhängig gemacht werden.
    • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten, Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sind von der Verkürzung ausdrücklich ausgenommen.
    • Die Ansprüche gegen den Kunden verjähren entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung
    • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein gebuchtes Zimmer, sondern Anspruch auf die Bereitstellung eines Zimmers in der gebuchten Kategorie.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Wenn der Kunde die Anzahl der Zimmer, Leistungen, Aufenthaltsdauer etc. nachträglich verändert ist der Anbieter berechtigt die Preise zu verändern.
    • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    • Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    • Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
    • Falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gilt folgendes: Bei Kurzaufenthalten (bis einschließlich 13 Nächte) hat der Kunde bei Anreise eine Anzahlung i.H.v. mind. 25% des Gesamtbetrags zu leisten. Der restliche Betrag ist vollständig ink der Kosten für zusätzliche Leistungen spätestens bei Abreise zu zahlen. Bei Langzeitaufenthalten (ab 14 Nächten) hat der Kunde nach Erhalt der Buchungsbestätigung vom Anbieter eine Anzahlung i.H.v. 20% auf das Konto des Anbieters fristgerecht zu bezahlen. Die Restsumme ist bei Anreise zu zahlen, zusätzlich ist eine Kaution für das Zimmer i.H.v. 500 € zu zahlen. Wenn der gesamte Buchungszeitraum 28 Nächte überschreitet, wird nach 28 Tagen eine entsprechende Zwischenrechnung erstellt und umgehend zur Zahlung fällig.
    • In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    • Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
    • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)
    • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
    • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Wenn das Hotel einem Rücktritt zustimmt werden folgende Stornierungsgebühren für den Kunden fällig: Bei Aufenthalten bis zu 13 Nächte: eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich; danach werden 80 % des Gesamtpreises fällig. Bei Aufenthalten ab 14 Nächte: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 45 Tage vor Reiseantritt möglich; bis 30 Tage vor Reiseantritt werden 50% des Gesamtpreises fällig, danach werden 80% des Gesamtpreises fällig (Berechnung erfolgt höchstens für zwei Monate). Eine kostenfreie Stornierung oder Rücktritt ist für den Kunden nur gemäß den obenstehenden Möglichkeiten möglich. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb der genannten Fristen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, so hat das Hotel die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Wird vom Kunden für einen bestimmten zu vereinbarenden Zeitraum unverbindlich reserviert, so kann der Kunde kostenfrei stornieren innerhalb der vereinbarten Optionsfrist. Erfolgt die Anreise des Kunden nicht bis spätestens 18 Uhr oder zu einer evtl. vereinbarten späteren Uhrzeit, gilt der Vertrag als storniert; die Stornokosten werden entsprechend Zusätzlich kann der Anbieter vom Kunden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 100,00 verlangen. Bei vorzeitiger Abreise des Kunden kann dieser keine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen verlangen.
    • Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels
    • Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    • Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls a) Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; e) ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt; f) der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt wurde
    • Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
    • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Das Hotel behält sich das Recht vor, bestellte Zimmer an Dritte zu vermieten, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 18 Uhr vereinbart oder das Zimmer im Voraus bezahlt wurde. Ersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Abweichende Zeiten der An- und Abreise sind ausdrücklich vorab mit dem Hotel zu vereinbaren. Für eine vereinbarte Anreisezeit nach 22 Uhr wird eine Pauschale i.H.v. 25 € erhoben.
    • Der Kunde ist verpflichtet bei Anreise dem Hotel einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
    • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung pauschal den vollen Zimmerpreis für eine weitere Nacht in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

 

  1. Haftung des Hotels
    • Der Kunde erhält das Zimmer in vertragsgemäßem Zustand (Einrichtung ist unbeschädigt und funktioniert) – dies bestätigt er mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Zimmers. Er hat für alle Schäden zu haften, die er während seines Aufenthalts zu verschulden hat.
    • Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen i.S.d. §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Hotels nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände des Kunden. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
    • Die Nutzung von Außenanlagen, z.B. Garten, Balkon, Terrasse erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur bei Verschulden.
    • Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Drei Monate bewahrt der Anbieter die Sachen auf, danach werden sie, sollte ein erkennbarer Wert bestehen, dem lokalen Fundbüro übergeben. Sollte kein erkennbarer Wert bestehen, behält sich der Anbieter vor, nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vorzunehmen. Sämtliche Zimmer wie auch das gesamte Haus sind absoluter Nichtraucherbereich. Der Anbieter weist darauf hin, dass eine Brandmeldeanlage im gesamten Haus installiert ist. Für einen ausgelösten Alarm hat der verantwortliche Gast die entstehenden finanziellen Schäden (Anrücken der Feuerwehr etc.) zu tragen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Zimmer/Appartements und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter entstandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Zimmer oder das gesamte Haus auswirken können (z.B. Wasser- oder Feuerschäden).

 

  1. Internetbenutzung

Dem Kunden steht ein freier und kostenloser Internet / WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem die mitgebrachten Geräte registriert                 werden können. Der Kunde ist hiermit ausdrücklich darauf          hingewiesen, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und                 verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien genutzt werden darf. Sollte dies dennoch                 geschehen, haftet der dafür verantwortliche Kunde. Im Übrigen behält sich das Hotel Schadenersatzansprüche und die Erstattung                 einer Strafanzeige vor.

 

  1. Datenschutz

Die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden vom Hotel                 elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung                 erforderlich.

 

  1. Hausordnung
    • Der Kunde hat ihm überlassene Zimmer und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist insbesondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn, aber auch im Hauseingang und Treppenhaus, geboten. TV- und Audiogeräte auf sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
    • Für die Dauer der Überlassung ist der Kunde verpflichtet, bei Verlassen des Zimmers die Fenster und Türen geschlossen zu halten und die sog. Hotelcard mitzunehmen – damit wird der Stromkreis im Zimmer unterbrochen (der Kühlschrank funktioniert davon unabhängig)
    • Es ist untersagt, am Sicherungskasten für die Elektrik, ebenso wenig am Verteilerkasten für die Fußbodenheizung etwas zu verändern. Für entstehende Schäden haftet allein der Kunde.
    • Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist ausdrücklich untersagt. Für evtl. Schäden haftet der Kunde allein und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
    • Das Hotel ist jederzeit berechtigt das Zimmer zu betreten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auch zur täglichen/wöchentlichen Reinigung hat das Hotel bzw. die beauftragte Person innerhalb angemessener Zeiten den jederzeitigen Zutritt. Auf die schutzwürdigen Belange des Kunden ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Das Hotel wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

  1. Schlussbestimmungen
    • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Gröbenzell, der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls der o.g. Ort als Gerichtsstand.
    • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: November 2015